Costa Rica Forum
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Von: magda
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Date: 02.Jan.2003
Unter Auswanderung versteht man das Übersiedeln in ein anderes Land mit der Absicht, sich dort dauernd niederzulassen und eine neue Existenz aufzubauen.
Für viele Schweizer steht aber ein zeitlich beschränkter Aufenthalt im Ausland zur beruflichen oder sprachlichen Weiterbildung im Vordergrund. Für Rentner kann die Übersiedlung in ein Land mit angenehmen Klima oder günstigen Lebenshaltungskosten verlockend sein.
Viele Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang. Allgemeingültige Antworten können indessen hier nicht geben. Auskunftsstelle für Fragen von allgemeinem Interesse über fremde Länder wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Arbeitsaufnahme, Lebensverhältnisse, Arbeitsmarkt, usw.
Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) 3003 Bern, Tel: 031/322 42 02, Fax: 031/322 44 94
Schweizer Schulen im Ausland: http://www.aso.ch Doppelbesteuerungsfragen: http://www.estv.admin.ch Ratgeber für Auslandschweizer: http://www.admin.ch/edmz Bundesamt für Sozialversicherung: http://www.bsv.admin.ch Informationen aus dem Sozialbereich: http://www.sozialinfo.ch
AHV http://www.avs-ai.ch Schweizer Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen und deshalb aus der obligatorischen AHV/IV ausscheiden, können der freiwilligen Versicherung beitreten. Sie können damit den Versicherungsschutz der IV weiterführen und auch vermeiden, dass Sie oder ihre Hinterlassenen im Versicherungsfall nur auf Grund der in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre und bezahlten Beträge Renten (Teilrenten) erhalten. Schweizerbürger im Ausland, die der freiwilligen Versicherung beitreten wollen, richten ihre Beitrittserklärung auf besonderen Formularen an die für den Wohnort im Ausland zuständige schweizerische Vertretung (Botschaft).
Weitere ausführliche Angaben über Beiträge, Beitritt, Austritt, Renten und Leistungen erhalten Sie bei:
Zentrale Ausgleichsstelle Av. Ed.-Vaucher 18 1211 Genf 28 Tel.: 022/795 91 11
oder bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen. Das Verzeichnis aller AHV-Ausgleichskassen befindet sich auf den letzten Seiten der Schweizer Telefonbücher.
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer info@soliswiss.ch Diese auf genossenschaftlicher Basis organisierte Institution bietet den im Ausland lebenden Landsleuten Schutz gegen Schäden, wie sie im Fall von Krieg, Verstaatlichung, politischer Unruhen, unverschuldeter Ausweisung aus dem Gastland usw. auftreten können. Die Mitgliedschaft bei diesem Fonds bietet zudem die Möglichkeit zur Anlage von Ersparnissen zu günstigen Zinsbedingungen in der Schweiz (ohne Abzug der Verrechnungssteuer). Der FONDS ist übrigens in der Lage in verschiedenen Bereichen speziell für Auslandschweizer konzipierte Versicherungslösungen anzubieten. Prospekte und Anmeldeformulare können beim Solidaritätsfonds der Auslandschweizer, Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern, oder bei jeder schweizerischen diplomatischen Vertretung im Ausland bezogen werden.